Du musst im Anlegeprozess jedes Ticketings die Mehrwertsteuer deines Ticketverkaufs einstellen. Diese kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden. Bei kulturellen Live-Veranstaltungen (Konzerten, Performances, Live DJ-Sets, etc.) gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%. (§12 UStG Abs. 2, 7a)). Bei Veranstaltungen, die nicht hierzu zählen (beispielsweise Partys, Workshops & Sportveranstaltungen), muss ein Steuersatz von 19% angesetzt werden. Gilt für dich die Kleinunternehmerregelung oder bist du aus anderen Gründen nicht umsatzsteuerpflichtig, so müsstest du hier einen Steuersatz von 0% angeben.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren