Um die Ticketkäufer*innen zu schützen ist es beim Ticketkauf rechtlich vorgeschrieben, dass die Käufer:innen sehen, mit wem sie einen Kaufvertrag eingehen. Daher muss die Rechnungsadresse des Unternehmens für sie sichtbar sein. Diese wird auch auf den Zahlungsbelegen mit angezeigt.
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