Du hast ein Event auf Rausgegangen entdeckt, das du selbst organisierst, aber es ist noch nicht deinem Team zugeordnet? Das kannst du ganz einfach ändern! Du kannst Events direkt auf der Event-Seite beanspruchen und so die volle Kontrolle darüber erhalten.
So funktioniert's: Der "Das ist mein Event"-Button
Wenn du ein Event siehst, das du verwaltest, aber es noch nicht mit deinem Rausgegangen-Team verbunden ist, halte Ausschau nach dem Button "Das ist mein Event". Diesen findest du, wenn du auf der Event-Seite etwas nach unten scrollst zwischen der Beschreibung und der Location, bei dem "Ein Problem melden"-Button. Ein Klick darauf startet den Prozess mit drei einfachen Schritten!
Mit "Event-Seite" meinen wir einfach die Seite, wenn man in Rausgegangen das Event öffnet. Da musst du dann etwas nach unten scrollen:

Und hier findest du den Button:

- Registriere dich für unsere ZENTRALE oder melde dich mit deinem bestehenden Account an
- Bestätige, dass du berechtigt bist, dieses Event zu verwalten
- Dein Event wird automatisch deinem Team zugeordnet & du wirst direkt zur Event-Übersicht weitergeleitet, wo du alle Details bearbeiten kannst.
Du hast noch keinen Veranstalter:innen-Account? Kein Problem!
Die Registrierung für einen ZENTALE-Account ist kostenlos, kinderleicht und dauert nur etwa 2 Minuten. Danach kannst du sofort loslegen und deine Events beanspruchen oder weitere Events erstellen.
Du profitierst zudem von allen weiteren Vorteilen unseres ZENTRALE-Accounts wie Verlosungen, Statistiken, etc.
Wann kann ein Event (nicht) beansprucht werden?
Ein Event kann nicht über diesen Button beansprucht werden, wenn:
- Es bereits einem anderen Team zugeordnet ist und bereits über unser System verwaltet wird
- Es spezielle Ticketing-Integrationen hat, die eine manuelle Zuordnung erforden
Häufig hat bereits eine andere am Event beteiligte Person (z.B. die Artists, die Location oder die Veranstalter:innen) das Event auf Rausgegangen angelegt. Wende dich in diesem Fall direkt an die Person & bitte sie, dir Bearbeitungs-Berechtigungen zu vergeben.
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